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Die Braut sollte ebenfalls berücksichtigt werden mekleid.de

Es ist ein bisschen kompliziert, nicht wahr?

Ich persönlich denke, dass es als Inhaber des geistigen Eigentums der Bilder Sache des Fotografen ist, zu entscheiden, wo und auf wie vielen “Hochzeitsblogs” er / sie froh ist, dass seine Arbeit präsentiert wird. Das heißt, die meisten der echten Ehen, die ich vorgestellt habe, wurden (bisher) nur in meinem Blog und nicht in einem anderen Blog erwähnt (Sie könnten also denken, es fällt Ihnen leicht, so zu tun, als ob Sie es nicht tun “Dann haben Sie keine Exklusivitätsrichtlinie!”), aber das bedeutet nicht, dass es mir unangenehm ist, mich an einen Fotografen oder einen anderen Blogger zu wenden, um zu fragen, ob ich eine Hochzeit präsentieren kann, die bereits präsentiert wurde ihre Website (vor allem, wenn es etwas Zeit gibt) – und kann ich hinzufügen, in der Tat sehr sehr selten, hat bereits auf ihrem Blog vorgestellt – wussten Sie schon? “Die Braut muss auch berücksichtigt werden, auch wenn sie rechtlich nicht das Urheberrecht an den Bildern besitzt. Fotografen, die Blogs füttern, müssen alle nett zueinander sein. hat bereits auf ihrem Blog vorgestellt – wussten Sie schon? “Die Braut muss auch berücksichtigt werden, auch wenn sie rechtlich nicht das Urheberrecht an den Bildern besitzt. Fotografen, die Blogs füttern, müssen alle nett zueinander sein.


Und deshalb nein, ich würde nicht sofort einem anderen Blogger sagen, der sich an mich wenden könnte abendkleid lang rot, um ihn zu fragen, ob er eine Funktion von Bildern ausführen kann, die ich bereits zum “Bloggen!” Verwendet habe. Ich würde darüber sprechen, verhandeln und einen für beide Seiten akzeptablen Weg finden.

 

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